Informationen zur Bürgschaft / Bankbürgschaft als Personalsicherheit in der Schweiz
Umfang der Bürgenhaftung
Der Bürge haftet im Rahmen der im Bürgschaftsvertrag angegebenen Höchstsumme für den jeweiligen Betrag der Hauptschuld. Eine Verminderung der Hauptschuld kommt auch dem Bürgen zugute.
Der Bürge haftet auch für die gesetzlichen Folgen der Nichterfüllung oder des Verzugs der Hauptschuld, jedoch nicht für das negative Vertragsinteresse beim Dahinfallen des Vertrages noch für Konventionalstrafen.
Haftung für vertragsgemässe Zinsen in beschränktem Umfang (für laufenden und verfallenen Jahreszins)
Haftung für Betreibungs- und Prozesskosten nur, wenn dem Bürgen die Gelegenheit geboten wurde, diese durch Befriedigung des Gläubigers zu vermeiden.