Die wichtigste und häufigste Erscheinungsform ist die Bürgschaft im Rechtsverkehr mit Banken (sog. Bankbürgschaft oder Bürgschafts- oder Kautionskredit).
Die weiteren Erscheinungsformen der Bürgschaft sind folgende:
- Institutionelle Bürgschaft zur Sicherung beruflicher/gewerblicher Kredite durch sog. Bürgschaftsgenossenschaften
- Im Aussenhandel ist die Bürgschaft für Exportkredite von Bedeutung, bei welcher der Staat oder eine Aussenhandelsbank Bürge ist.
- Die Gefälligkeitsbürgschaft ist in der Praxis selten anzutreffen.