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Bürgschaft

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Einleitung zu Bürgschaft / Bürgschaftsvertrag

Rechtsgebiet:
Bürgschaft
Stichworte:
Bürgschaft, Sicherheiten
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Eine Forderung kann durch eine sog. Personalsicherheit oder Realsicherheit gesichert werden.

Die Bürgschaft ist ein Vertrag, der zu den Personalsicherheiten gezählt wird. Zweck der Bürgschaft ist es, die Erfüllung einer Verpflichtung sicherzustellen.

Die häufigste Erscheinungsform ist die sog. Bankbürgschaft (oder Bürgschaftskredit / Kautionskredit).

Sicherungsmittel im Überblick

Personalsicherheiten:

Realsicherheiten:

Wegen der grösseren Sicherheit wird in der Praxis die Realsicherheit bevorzugt.

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